Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht behandelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen der Bank und ihren Kunden. Kontovertrag, Überweisungsvertrag, das Recht der Zahlungsverkehrsmedien, Kreditvertrag, Kreditsicherungsverträge, Zwangsvollstreckungsrecht, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind lediglich ausgewählte Beispiele aus diesem umfassenden Rechtsgebiet. Hierzu gehören auch die Anforderungen aus dem Wertpapierhandelsgesetz, insbesondere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beratung der Bank- und Sparkassenkunden, oder auch mit den Aufgaben bzw. der Organisation des Compliancebeauftragten. Schließlich unterstützen wir Sie bei der Geldwäscheprävention bzw. bei der Organisation der Geldwäschebekämpfung im Rahmen Ihrer Strukturen.

Zu unseren Auftraggebern gehören Sparkassen und andere Universalkreditinstitute. Dementsprechend leisten wir umfassende Rechtsberatung zu diesen Themen und unterstützen unsere Mandaten bei der außergerichtlichen Konfliktberatung mit ihren Kunden, selbstverständlich bei der Prozessführung wie auch der Forderungsbeitreibung. Sie können uns als ausgelagerte Rechtsabteilung oder auch als Verstärkung Ihres Justitiariats in Anspruch nehmen. Hierbei profitieren Sie von den jahrelangen Erfahrungen eines leitenden Syndikusanwalts und können praxisorientierte Lösungen erwarten.

Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet: