Erfolgsaussichten und Risiken beim Bestreiten der Fahrereigenschaft

Wer im Straßenverkehr „geblitzt“ wird und dessen Personalien nicht schon vor Ort durch anwesende Polizeibeamte oder Ordnungskräfte aufgenommen werden, erhält einige Zeit später von der zuständigen Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, meistens mit einer Kopie des jeweiligen Messfotos.