Behandlungsfehler
Medizinische Behandlungen in der Türkei unterliegen klaren gesetzlichen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Werden diese verletzt, können Patientinnen und Patienten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach türkischem Medizin- und Haftungsrecht geltend machen. Maßgeblich sind der konkrete Behandlungsvertrag, der medizinische Standard zum Zeitpunkt der Behandlung sowie eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung.
Fehler können in nahezu allen medizinischen Fachbereichen auftreten, etwa in der Allgemeinchirurgie, Gynäkologie, Orthopädie, Inneren Medizin oder bei stationären Krankenhausaufenthalten.
Typische Anspruchsgrundlagen bei Behandlungsfehlern:
Diagnosefehler
Verspätete, unterlassene oder falsche Diagnosen mit gesundheitlichen Folgeschäden.Therapiefehler
Ungeeignete oder fehlerhaft durchgeführte Behandlungen, operative Fehler oder falsche Medikation.Aufklärungsfehler
Unzureichende Information über Risiken, Alternativen oder Erfolgsaussichten der Behandlung.Organisationsverschulden
Fehlerhafte Abläufe im Krankenhaus, mangelnde Überwachung oder unzureichende personelle Ausstattung.Folge- und Dauerschäden
Gesundheitliche Beeinträchtigungen, zusätzliche Behandlungskosten oder dauerhafte Einschränkungen.
Wie wir Sie unterstützen
Wir prüfen Ihre medizinischen Unterlagen und bewerten, ob eine Abweichung vom medizinischen Standard vorliegt. Dabei analysieren wir sowohl die Behandlungsdurchführung als auch die Aufklärung und die organisatorischen Abläufe. Eine strukturierte Beweissicherung ist für die Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend.
Unser Service für Sie
- Deutschsprachige Beratung im türkischen Medizinrecht
- Rechtliche Bewertung möglicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler
- Einholung und Prüfung medizinischer Gutachten
- Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
- Vertretung vor türkischen Gerichten
Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet:
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