Mietrecht
Unsere Kanzlei berät deutschsprachige Mandanten umfassend zum türkischen Mietrecht. Wir unterstützen sowohl Mieter als auch Vermieter bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Mietverhältnissen in der Türkei.
Das türkische Mietrecht ist im Türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu) geregelt und weist zahlreiche zwingende Vorschriften auf, insbesondere im Bereich der Wohnraummiete. Unkenntnis dieser Regelungen kann zu rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen.
Typische Bereiche umfassen:
- Abschluss, Prüfung und Anpassung von Mietverträgen
- Wohnraum- und Geschäftsraummiete
- Mietanpassungen und Indexmieten
- Kündigung, Räumung und Beendigung von Mietverhältnissen
- Mietrückständen und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
- Mängelrechten und Instandhaltungspflichten
Besondere Herausforderungen für ausländische Mandanten
Im Mietverhältnis mit Türkei-Bezug treten häufig sprachliche, rechtliche und praktische Besonderheiten auf. Gesetzliche Kündigungsfristen, Mietpreisanpassungen sowie formelle Anforderungen unterscheiden sich teilweise erheblich von den Regelungen im deutschen Recht. Zudem ist die gerichtliche Durchsetzung von Räumungs- und Zahlungsansprüchen an strenge Voraussetzungen gebunden.
Wir begleiten Sie deutschsprachig, transparent und lösungsorientiert – von der präventiven Vertragsgestaltung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte vor türkischen Gerichten.
Ziel unserer Beratung
Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet:
Kontaktieren Sie uns gerne…
An: s.onart@schumacherunpartner.de
Wir leiten Ihre Anfrage direkt an das bearbeitende Team weiter und beantworten Ihr Anliegen schnellstmöglich.
Mo. bis Do. ab 8.30 bis 19.00 Uhr
Fr. von 8.30 bis 17.00 Uhr
oder alternativ per E-Mail