Vertragsrecht in der Türkei

Vertragsrecht in der Türkei Schumacher und Partner 8. Februar 2026
Das türkische Vertragsrecht

Das türkische Vertragsrecht ist im Türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) geregelt und bildet eine der zentralen Grundlagen des Zivilrechts in der Türkei. Es ist stark vom schweizerischen Obligationenrecht geprägt und weist daher zahlreiche Parallelen zum deutschen und europäischen Vertragsrecht auf.

Im internationalen Vertragsverkehr mit Türkei-Bezug entstehen häufig rechtliche Risiken, die ohne spezialisierte Beratung leicht übersehen werden. Besonders problematisch sind fehlende oder unklare Rechtswahlklauseln, da sie zu Unsicherheiten bei Vertragsauslegung, Haftung und Durchsetzung führen können.
Zwingende Formvorschriften des türkischen Rechts, insbesondere bei Immobilien-, Bürgschafts- oder gesellschaftsrechtlichen Verträgen, werden im grenzüberschreitenden Kontext oft unterschätzt und können zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen führen.

Weitere Herausforderungen ergeben sich bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, etwa aufgrund unterschiedlicher Prozessordnungen, Beweisregeln oder bei der Anerkennung ausländischer Urteile in der Türkei. Hinzu kommen sprachliche und kulturelle Unterschiede, die zu Missverständnissen und Auslegungsstreitigkeiten führen können.

Eine klare Vertragsgestaltung nach türkischem Recht, präzise Regelungen zu Rechtswahl und Gerichtsstand sowie deutschsprachige Beratung vor Ort sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und Investitionen nachhaltig abzusichern.

Wir prüfen und gestalten Verträge nach türkischem Recht und begleiten Sie deutschsprachig in Istanbul, damit Ihre Vereinbarungen rechtssicher, durchsetzbar und wirtschaftlich tragfähig sind.

 

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