Zwangsvollstreckung
Wenn Schuldner in der Türkei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, müssen Ansprüche dort vollstreckt werden, wo sich Vermögen oder Wohnsitz befinden. Das türkische Zwangsvollstreckungsrecht regelt, wie offene Forderungen rechtlich durchgesetzt werden können. Für in Deutschland lebende Gläubiger ist entscheidend, dass Vollstreckungsmaßnahmen ausschließlich nach türkischem Recht und über türkische Vollstreckungsbehörden erfolgen.
Typische Bereiche umfassen:
Durchsetzung von Geldforderungen
Vollstreckung offener Beträge aus Verträgen, Darlehen, Schadensersatzansprüchen oder gerichtlichen Entscheidungen.Vollstreckung ohne vorheriges Urteil
In bestimmten Fällen kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden, ohne dass zuvor ein Gerichtsurteil ergangen ist.Pfändung von Vermögenswerten
Zugriff auf Bankkonten, Einkommen, bewegliche Sachen oder Immobilien des Schuldners in der Türkei.Widerspruch des Schuldners
Reagiert der Schuldner mit einem Einspruch, wird das Verfahren in ein gerichtliches Verfahren übergeleitet.Vollstreckung ausländischer Titel
Anerkennung und Vollstreckbarerklärung deutscher Urteile in der Türkei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie wir Sie unterstützen
Wir prüfen zunächst, ob und in welcher Form Ihre Forderung in der Türkei durchsetzbar ist. Anschließend leiten wir das passende Vollstreckungsverfahren ein und überwachen alle Schritte konsequent. Dabei achten wir auf Fristen, formale Anforderungen und strategische Aspekte, um den Druck auf den Schuldner effektiv zu erhöhen.
Unser Service für Sie
- Deutschsprachige Beratung zur Vollstreckung in der Türkei
- Prüfung von Urteilen, Verträgen und Vollstreckungsvoraussetzungen
- Einleitung und Begleitung von Vollstreckungsverfahren
- Vertretung bei Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
- Transparente Einschätzung von Dauer, Kosten und Erfolgsaussichten
Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet:
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Wir leiten Ihre Anfrage direkt an das bearbeitende Team weiter und beantworten Ihr Anliegen schnellstmöglich.
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