Radfahren bleibt erlaubt, auch bei Drogen- oder Alkoholverstoß? Schumacher und Partner 7. Nisan 2025

Radfahren bleibt erlaubt, auch bei Drogen- oder Alkoholverstoß?

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Können Behörden jemandem, der keine Fahrerlaubnis für ein Auto besitzt, das Fahren von E-Scootern oder Fahrrädern verbieten? Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen sagt klar: Nein! Behörden haben keine ausreichende rechtliche Grundlage, die Benutzung dieser Fahrzeuge zu untersagen – selbst dann nicht, wenn jemand zuvor unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist.

Das Urteil im Detail

In zwei konkreten Fällen hatten die Fahrerlaubnisbehörden den Betroffenen verboten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder und E-Scooter zu nutzen. Beide waren bei ihrer jeweiligen Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol bzw. Drogen gestanden. Doch das OVG entschied: Ein solches Verbot ist unzulässig. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält keine eindeutige Vorschrift, die ein solches Vorgehen rechtlich stützen würde.

Warum das Gericht so entschied
  • Fehlende klare Regelung: Die FeV bietet keine ausreichende rechtliche Grundlage, um das Fahren von Fahrrädern oder E-Scootern zu untersagen – selbst bei Konsum von Alkohol oder Drogen. Die Regelung sei laut Gericht zu unbestimmt und lasse keine klaren Kriterien für solche Verbote erkennen.
  • Geringes Risiko für die öffentliche Sicherheit: E-Scooter und Fahrräder gelten als vergleichsweise risikoarme Verkehrsmittel. Ein generelles Verbot sei deshalb unverhältnismäßig und nicht sachlich gerechtfertigt.
  • Schutz der Fortbewegungsfreiheit: Die freie Mobilität ist durch das Grundgesetz geschützt. Ein pauschales Verbot würde einen erheblichen Eingriff in dieses Grundrecht darstellen, der nicht durch die vorliegenden Umstände gedeckt ist.
Was bedeutet das für die Praxis?

Das Urteil gibt Betroffenen Rechtssicherheit: Wer sich in der Vergangenheit im Straßenverkehr fehlverhalten hat, muss nicht automatisch mit einem Verbot rechnen, Fahrräder oder E-Scooter zu nutzen – zumindest nicht ohne klar definierte gesetzliche Grundlage. Die Entscheidung schützt damit ein Stück Alltagsmobilität und sorgt dafür, dass Grundrechte nicht leichtfertig eingeschränkt werden.

Künftig müssen Fahrerlaubnisbehörden genauer hinsehen. Pauschale Verbote auf Basis vager Einschätzungen oder unbelegter Risiken dürften vor Gericht kaum Bestand haben. Es ist zu erwarten, dass Entscheidungen über Nutzungsverbote künftig transparenter und differenzierter getroffen werden müssen.

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit drogen- oder alkoholbedingten Verkehrsdelikten – auch im Zusammenhang mit E-Scootern. Sollten Sie selbst unter dem Einfluss berauschender Mittel mit einem E-Scooter oder Fahrrad unterwegs gewesen sein, raten wir dringend dazu, frühzeitig rechtlichen Beistand einzuholen. Schon erste Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde können weitreichende Folgen haben – wir prüfen für Sie, ob ein Fahrverbot rechtmäßig ist, und setzen Ihre Rechte gegenüber den Behörden konsequent durch.

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