Fluggastrechte
Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung führen regelmäßig zu erheblichen Unannehmlichkeiten. Im Luftverkehr gelten in der Türkei eigene fluggastrechtliche Regelungen, die Ansprüche auf Ausgleichszahlungen, Betreuungsleistungen oder Erstattungen begründen können. Für in Deutschland lebende Reisende oder deutsche Staatsangehörige, die mit türkischen Fluggesellschaften oder von türkischen Flughäfen aus reisen, ist entscheidend, welches Recht Anwendung findet und wo Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Typische Bereiche umfassen:
Flugverspätung
Anspruch auf Ausgleichszahlung und Betreuungsleistungen bei erheblichen Verspätungen, abhängig von Flugdistanz und Dauer.Flugannullierung
Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung sowie gegebenenfalls zusätzliche Entschädigung.Nichtbeförderung bei Überbuchung
Ansprüche bei verweigertem Boarding trotz gültiger Buchung.Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Haftung der Fluggesellschaft nach internationalen Abkommen und türkischem Recht.Internationale Zuständigkeit
Klärung, ob Ansprüche nach türkischem Recht, nach europäischem Recht oder nach internationalen Übereinkommen geltend zu machen sind.
Wie wir Sie unterstützen
Wir prüfen Ihren Fall und klären, auf welcher rechtlichen Grundlage Ansprüche bestehen. Dabei berücksichtigen wir internationale Abkommen sowie die besonderen Regelungen des türkischen Luftverkehrsrechts. Unser Fokus liegt auf einer effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unser Service für Sie
- Deutschsprachige Beratung bei Flugproblemen mit Bezug zur Türkei
- Prüfung von Entschädigungs- und Erstattungsansprüchen
- Außergerichtliche Geltendmachung gegenüber Fluggesellschaften
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor türkischen Gerichten
- Transparente Einschätzung von Erfolgsaussichten und Kosten
Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet:
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