Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
Wir Juristen sprechen kurz zusammen gefasst dann vom Verwaltungsrecht, wenn die öffentliche Verwaltung leistend, gestaltend oder aber ordnend tätig ist. Jeder Bürger kommt – ob privat oder beruflich – auf den unterschiedlichsten Gebieten mit den öffentlichen Verwaltungsbehörden in Kontakt. Daher ist kaum ein Rechtsgebiet so vielfältig wie das Verwaltungsrecht. Die Rechtssätze sind über eine Vielzahl von Verordnungen, Gemeindesatzungen und Gesetzen verstreut. Das Verwaltungsrecht umfasst neben dem öffentlichen Baurecht so unterschiedliche Bereiche wie das Kommunalabgabenrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, das Polizeirecht, Baurecht, Beamtenrecht, Steuerrecht, das Schul- und Hochschulrecht und das Sozialrecht. Jedes dieser Gebiete erfordert spezielle Rechtskenntnisse, so dass im Verwaltungsrecht kompetente Beratung besonders wichtig ist. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass im Verwaltungsrecht eine Kooperation mit der Behörde oftmals zielführender ist als eine konfrontative Strategie.
Vordringliches Ziel unserer Tätigkeit im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ist es daher, mit der Behörde einvernehmlich eine für unsere Mandanten interessengerechte Regelung herbeizuführen und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Wird die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gleichwohl notwendig, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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