Ein richtungsweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt stärkt den Schutz prominenter Persönlichkeiten gegen Deep-Fake-Werbung – mit weitreichenden Folgen für Plattformbetreiber und Betroffene.
Die rechtliche Grundlage: Deep-Fakes, Persönlichkeitsrechte und der Digital Services Act
Das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 4. März 2025 (Az. 16 W 10/25) bezieht sich auf einen Fall, in dem manipulierte Deep-Fake-Videos auf Facebook kursierten. Diese täuschenden Inhalte suggerierten, der bekannte Arzt und Fernsehmoderator Dr. Eckart von Hirschhausen werbe für Diätprodukte, obwohl er dies nie getan hatte. Die Videos nutzten verfälschte Talkshow-Ausschnitte, Bild- und Tonmaterial, um ein glaubwürdiges, aber vollkommen falsches Werbeszenario zu erzeugen.
Im Fokus des Verfahrens stand die Frage, inwieweit Facebook – als sogenannter Hostprovider – verpflichtet ist, nicht nur den gemeldeten Originalinhalt zu entfernen, sondern auch sinngleiche, leicht abgewandelte Inhalte, die später erneut auftauchen. Eine zentrale Rolle spielte dabei der Digital Services Act (DSA), der seit 2024 gilt und Plattformen strengere Pflichten bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte auferlegt.
Das Urteil: Plattformen trifft eine weitergehende Prüfpflicht
Während das Landgericht Frankfurt die erste Beschwerde noch zurückwies, gab das OLG Frankfurt in der zweiten Instanz dem Antrag auf Unterlassung statt. Das Gericht urteilte, dass Facebook bereits nach dem ersten Hinweis auf das manipulierte Video verpflichtet gewesen wäre, ähnliche Inhalte eigenständig zu erkennen und zu löschen – und nicht erst auf einen weiteren Hinweis hin tätig werden dürfe.
Sinngleiche Inhalte, so das OLG, seien solche, die sich nur in unwesentlichen Aspekten – wie Format, Farben, Bildunterschriften oder typografischen Details – vom Original unterscheiden. Entscheidend sei der Gesamteindruck und die inhaltliche Täuschung. Das zweite Video war inhaltlich nahezu identisch mit dem ersten, daher hätte Facebook dieses proaktiv sperren müssen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar und schafft Klarheit darüber, wie ernst Plattformbetreiber ihre Prüfpflichten nehmen müssen – besonders im Lichte des DSA.
Was bedeutet das für Betroffene?
- Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen für alle Personen, die Opfer von Falschdarstellungen oder Deep-Fake-Inhalten im Internet werden – insbesondere Prominente, aber auch Unternehmen und Privatpersonen
- Schnellerer Rechtsschutz: Ein einmaliger Hinweis auf eine bestimmte Art der Rechtsverletzung verpflichtet Plattformen, auch sinngleiche Inhalte ohne erneute Aufforderung zu entfernen
- Stärkere Pflichten für Plattformen: Betreiber müssen präventiv handeln, sobald sie von einem bestimmten Muster rechtswidriger Inhalte Kenntnis erhalten
- Klarheit über Deep-Fakes: Inhalte, die manipuliert wurden, um den Anschein einer realen Werbung zu erwecken, können effektiv bekämpft werden
Wie sollten Betroffene vorgehen?
Wenn Sie selbst Opfer gefälschter Inhalte oder Deep-Fake-Videos auf Social-Media-Plattformen werden, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Dokumentation: Sichern Sie Screenshots und Links zu den betreffenden Inhalten
- Rechtsverletzung melden: Informieren Sie die Plattform mit konkreten Hinweisen auf die Verletzung Ihrer Rechte
- Wiederholte Inhalte prüfen: Tauchen ähnliche Inhalte erneut auf, besteht eine Handlungspflicht der Plattform – auch ohne erneuten Hinweis
- Rechtlichen Beistand suchen: Eine rechtssichere Abmahnung durch eine spezialisierte Kanzlei ist oft der wirksamste Weg zur schnellen Löschung
Schumacher & Partner – Ihr Partner im Medien-, Datenschutz- und Urheberrecht
Schumacher & Partner ist auf den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum spezialisiert. Wir vertreten Betroffene gegenüber Plattformbetreibern, setzen Löschungsansprüche durch und sorgen für nachhaltigen Rechtsschutz. Egal ob es um Fake-Werbung, Deep-Fakes oder Social-Media-Verstöße geht – wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und wissen, wie man Ihre Rechte effektiv durchsetzt.