Kreditkartenbetrug und unberechtigte Abbuchungen: Welche Rechte Verbraucher wirklich haben Schumacher und Partner 15. April 2026

Kreditkartenbetrug und unberechtigte Abbuchungen: Welche Rechte Verbraucher wirklich haben

Kreditkartenbetrug-Blogartikel

Unberechtigte Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte sind für Betroffene nicht nur ärgerlich, sondern oft auch existenziell belastend. Besonders problematisch wird es, wenn Banken die Erstattung verweigern oder verzögern – und die Verantwortung stattdessen auf ihre Kunden abwälzen. Genau diese Entwicklung zeigt sich zunehmend in der anwaltlichen Praxis. 

Betrugsfälle nehmen deutlich zu 


Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden zuletzt rund 90.000 Fälle von Karten- und Kontobetrug registriert – ein Anstieg von etwa 45 Prozent im Vergleich zu 2018. Dabei ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher liegt. Viele Betroffene verzichten auf eine Anzeige, weil sie auf eine unkomplizierte Erstattung durch ihre Bank vertrauen – ein Vertrauen, das nicht selten enttäuscht wird. 

Gesetzliche Ausgangslage: Haftung ist begrenzt 


Die rechtliche Situation ist für Verbraucher grundsätzlich günstig: Nach § 675v BGB haftet der Karteninhaber bei missbräuchlichen Zahlungen in der Regel nur bis zu einem Betrag von 50 Euro. Voraussetzung ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
 

Genau hier setzen Banken jedoch häufig an: Sobald beispielsweise Zugangsdaten infolge eines Phishing-Angriffs preisgegeben wurden, wird schnell der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit erhoben. Die Folge: Die Bank lehnt eine Erstattung ab – oft pauschal und ohne eingehende Prüfung des Einzelfalls. 

Gerichte stärken Verbraucherrechte 


Diese Praxis hält einer rechtlichen Überprüfung zunehmend nicht stand. Sowohl der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 2023, Az. C-340/21) als auch der Bundesgerichtshof (Urteil aus 2024, Az. VI ZR 10/24) haben die Rechte von Verbrauchern deutlich gestärkt.
 

Die Kernaussagen: 

  • Bereits ein kurzfristiger Verlust der Kontrolle über persönliche Daten kann Schadensersatzansprüche begründen. 
  • Die Beweislast liegt nicht beim Kunden, sondern bei der Bank. 
  • Pauschale Vorwürfe grober Fahrlässigkeit reichen nicht aus. 

Für Verbraucher bedeutet das: Banken müssen konkret darlegen und beweisen, dass tatsächlich ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt.  

Praxis zeigt: Viele Ansprüche werden nicht geltend gemacht 

 
In der anwaltlichen Praxis zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Viele Betroffene wenden sich erst dann an rechtlichen Beistand, wenn der Schaden erheblich ist – häufig im vierstelligen Bereich. Kleinere Beträge werden dagegen oft als „ärgerlicher Einzelfall“ hingenommen. 

Das führt dazu, dass berechtigte Ansprüche ungenutzt bleiben – und Banken mit einer rechtlich fragwürdigen Praxis durchkommen. 

Fazit: Erstattung ist ein Recht, kein Entgegenkommen 

 
Kreditkartenbetrug ist kein Bagatelldelikt – und die Erstattung unberechtigter Abbuchungen ist kein freiwilliger Service der Bank, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. 

Wer betroffen ist, sollte: 

  • unberechtigte Abbuchungen umgehend melden, 
  • Beweise sichern (z. B. E-Mails, Transaktionen), 
  • und bei einer Ablehnung der Bank rechtlichen Rat einholen. 

Denn eines ist klar: Während Verbraucher oft zögern, sind Banken rechtlich bestens aufgestellt. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte konsequent wahrzunehmen. 

Artikel von:

Timo Hage
Timo Hage ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schumacher & Partner am Standort Düsseldorf und auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert.
Timo Hage
Rechtsanwalt
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