Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Das Strafrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtsystems und regelt, welche Handlungen als Straftaten gelten und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Es dient der Ahndung von Verstößen gegen die Ordnung und den Schutz der Gesellschaft. Das Strafrecht ist darauf ausgerichtet, sowohl den Täter für sein Verhalten zur Verantwortung zu ziehen als auch den Opfern von Straftaten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es umfasst eine breite Palette von Delikten, von kleineren Ordnungswidrigkeiten bis hin zu schweren Straftaten wie Mord oder Raub.
Ein besonderes Augenmerk im Strafrecht gilt den sogenannten „Besonderen Straftatbeständen“, zu denen unter anderem das Betäubungsmittelstrafrecht (BTM) und Delikte im Straßenverkehr gehören. Bei Betäubungsmittelverstößen werden vor allem der Handel, Besitz oder Konsum illegaler Drogen verfolgt. Verkehrsdelikte wie Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder fahrlässige Körperverletzung durch Unfälle können schwerwiegende Folgen haben, sowohl rechtlich als auch im Hinblick auf die persönlichen Lebensumstände der Betroffenen.
Unsere Kanzlei bietet fundierte Rechtsberatung und Verteidigung in verschiedenen Bereichen. Besonders bei Betäubungsmittelstrafsachen (BTM-Verstöße) und Verkehrsunfällen zeichnen wir uns durch umfassende Expertise aus. Dabei arbeiten wir eng mit Sachverständigen zusammen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Auch bei Verkehrsunfällen stehen wir unseren Mandanten in allen rechtlichen Fragen zur Seite – sei es bei der Unfallanalyse, der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Wir setzen uns mit Engagement und Fachkenntnis dafür ein, dass unsere Mandanten die bestmögliche Lösung in ihrem Fall erhalten.
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