Allgemeines Zivilrecht

Das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrecht ist sehr umfassend und beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Schuldverhältnisse und den Ansprüchen aus Verträgen. Herausgehoben sei hier insbesondere die Betreuung im

  • Kaufrecht
  • Schenkungsrecht
  • Darlehensrecht
  • Dienst- und Werkvertragsrecht
  • Maklervertragsrecht

Hinzu kommen sachenrechtliche Fragestellungen, die sich aus den Schuldverhältnissen ergeben wie die Betreuung im Eigentums-, Grundschuld- und Hypothekenrecht.