Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreffen jeden gleichermaßen. Ob den privaten Mieter oder Wohnungseigentümer, für den die Wohnung Rückzugsmöglichkeit und Mittelpunkt der privaten Lebensführung bildet, den gewerblichen Mieter, der auf die Räumlichkeiten zum Betrieb seines Gewerbes angewiesen ist oder auch den Vermieter, der sein Eigentum zu treuen Händen des Mieters übergibt. Eine Vielzahl von Rechten und Pflichten obliegen sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter sowie auch den Wohnungseigentümern untereinander. Vor diesem Hintergrund begleiten wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gerne, von der individuellen Gestaltung und Verhandlung eines Mietvertrages über dessen Umsetzung bis hin zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses und allen im Zusammenhang damit stehender rechtlicher Problemstellungen, sowohl außergerichtlich als auch – wenn erforderlich – gerichtlich.

In diesem Rechtsbereich verfügt Schumacher & Partner über eine lange Erfahrung. Von der individuellen Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen über deren Umsetzung bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses reicht das Beratungsangebot für unsere Mandanten. Diese sind sowohl gewerbliche Vermieter und Verwalter aber auch einzelne Wohnungseigentümer, die wir in allen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts außergerichtlich und, wenn erforderlich, auch gerichtlich vertreten.

Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet: