Nationales- und internationales Vertragsrecht

Durch die Ausrichtung unserer Kanzlei als vornehmlich beratender Dienstleister stellt die Ausgestaltung und Verhandlung von Verträgen eine der maßgeblichen Kompetenzen dar, um für Sie und Ihr Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen. Die konkrete Analyse der Bedürfnisse des Mandanten und deren Einkleidung in ein juristisch umfassendes Vertragswerk, welches den stetig wachsenden Anforderungen von Rechtssprechung und Gesetzgeber genügt, ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Durch die fachspezifische Fremdsprachenkompetenz unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können wir Ihnen auch im Zuge der zunehmenden Internationalisierung von Geschäftsbeziehungen sowohl bei der Verhandlung als auch bei der Gestaltung von internationalen Verträgen behilflich sein.

Unsere Leistungen im Bereich Vertragsrecht:

 

  • Prüfung und Überarbeitung bestehender Verträge
  • Ausgestaltung und Verhandlung neuer Verträge
  • Fremdsprachenübergreifende Gestaltung von Vereinbarungen
  • Erstellung und Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Wahrnehmung Ihrer Interessen im Streitfall

Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet: