Nationales und Internationales Vertragsrecht

Nationales und Internationales Vertragsrecht Norbert Baur 24. März 2025
Nationales und Internationales Vertragsrecht

Das nationale und internationale Vertragsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung, Auslegung und Durchsetzung von Verträgen. Im nationalen Vertragsrecht, insbesondere in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien innerhalb eines Staates definiert. Das Prinzip der Vertragsfreiheit ermöglicht den Parteien, ihre vertraglichen Beziehungen weitgehend selbst zu gestalten. Das internationale Vertragsrecht betrifft Verträge mit grenzüberschreitendem Bezug. Hier kommen internationale Abkommen wie die UN-Konvention über den internationalen Warenkauf (CISG) zum Einsatz, um einheitliche Regelungen zu schaffen. Ein wesentliches Merkmal des internationalen Vertragsrechts ist die Komplexität, da unterschiedliche nationale Rechtsordnungen berücksichtigt werden müssen, insbesondere in Bezug auf Zuständigkeit und die Vollstreckung von Urteilen.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Expertise im nationalen und internationalen Vertragsrecht. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen. Im nationalen Bereich sorgen wir für rechtssichere Verträge und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Im internationalen Vertragsrecht helfen wir bei der Entwicklung und Verhandlung grenzüberschreitender Verträge und vermeiden rechtliche Fallstricke. Durch unsere langjährige Erfahrung und internationale Zusammenarbeit bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre vertraglichen Anliegen und vertreten Sie bei Streitigkeiten erfolgreich auch vor internationalen Schiedsgerichten.

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