Insolvenzmanagment – Insolvenzverwaltung und Beratung

Das Insolvenzrecht kommt zur Anwendung bei Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung von natürlichen / juristischen Personen mit dem Zweck der bestmöglichen gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger. Bei natürlichen Personen ist ein weiteres Ziel die Erreichung der Schuldenfreiheit durch die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts in diesem Zusammenhang ist vor allem in der Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen, der Durchführung von Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern mit dem Ziel der Sanierung ohne Insolvenzverfahren (Sanierungsberatung) sowie bei Scheitern der Sanierungsbemühungen in der ordnungsgemäßen Beantragung eines Insolvenzverfahrens zur Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken zu sehen.

 

Als gerichtlich eingesetzte Insolvenzverwalter bieten wir eine moderne und sanierungsorientierte Insolvenzverwaltung. Wir stehen für unbedingte Unabhängigkeit und Transparenz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten. Unser Handeln richten wir stets an der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung aus. Durch die Erfahrung aus der Betreuung von über 2.500 Insolvenzverfahren als gerichtlich eingesetzter Insolvenzverwalter / Treuhänder haben wir die Expertise, Sie in allen Themen des Insolvenzrechts, sowohl als Insolvenzschuldner als auch als Gläubiger oder beispielsweise Anfechtungsgegner zu beraten.

Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet: