Arzt- und Medizinrecht

Das Fachgebiet Arzt- und Medizinrecht beinhaltet insbesondere das Gebiet der Arzthaftung für Ärzte und Patienten bei ärztlichen Kunstfehlern sowie das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht einschließlich des Vergütungsrechts. Darüber hinaus bieten wir Hilfe an bei allen Vertragsgestaltungen im Bereich der Tätigkeit einer Arztpraxis. Hierzu zählen insbesondere Praxisübernahmeverträge, Arbeitsverträge sowie Praxisvertretungsverträge.