Verwaltungsrecht

Jeder Bürger kommt – ob privat oder beruflich – auf den unterschiedlichsten Gebieten mit Behörden in Kontakt. Daher ist kaum ein Rechtsgebiet so vielfältig wie das Verwaltungsrecht. Es umfasst neben dem öffentlichen Baurecht vielfältige Bereiche wie das Kommunalabgabenrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht oder das Schul- und Hochschulrecht. Jedes dieser Gebiete erfordert spezielle Rechtskenntnisse, so dass im Verwaltungsrecht kompetente Beratung besonders wichtig ist. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass im Verwaltungsrecht eine Kooperation mit der Behörde oftmals zielführender ist als eine konfrontative Strategie.

Vordringliches Ziel unserer Tätigkeit im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ist es daher, mit der Behörde einvernehmlich eine für unsere Mandanten interessengerechte Regelung herbeizuführen und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Wird die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gleichwohl notwendig, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht dient der Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung von Grundstücken und integriert öffentliche Belange der Gefahrenabwehr. Insbesondere Brandschutz, flächen- und umweltbezogene Nachhaltigkeit, aber auch Ressourcenschutze werden so zu verbindlichen Voraussetzungen für private Bauvorhaben. Bei Verstößen gegen baurechtliche Regelungen verfügen die zuständigen Bauämter über ordnungsrechtliche Möglichkeiten, Bauvorhaben zu stoppen (Anordnung der Einstellung von Arbeiten), oder ganze Bauwerke wieder abreißen zu lassen (Bauabrissverfügungen). Durch unser gemeinsam erarbeitetes ganzheitliches Konzept sorgen wir für Planungssicherheit und Konformität von Bauvorhaben mit baurechtlichen Regelungen.

Amtshaftungsrecht

Das Amtshaftungsrecht regelt die Haftung von Bund, Land oder Gemeinde und seiner Beamtinnen und Beamten bei Schädigung eines Dritten durch Verletzung einer Amtspflicht (Amtspflichtverletzung). Auch der Staat kann rechtswidrig handeln und dadurch dem Bürger einen Schaden zufügen. Gegenstand solcher Ansprüche sind oftmals Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Straßen einschließlich der hiermit zusammenhängenden Aufgaben der Erhaltung der Verkehrssicherheit. Kommt es zu einem Schaden aufgrund einer Verletzung der dem Staat obliegenden Pflichten, verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und vertreten Sie falls notwendig vor den zuständigen Gerichten.

Beamten- und Disziplinarrecht

Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Sonderrecht eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes. Das Beamtenrecht regelt unter anderem den Bereich der Beamtenversorgung und die Voraussetzungen der Beurteilung eines Beamten durch den Dienstherrn. Beamte treffen zudem umfassende Dienstpflichten. Das Disziplinarrecht betrifft die Verfolgung schuldhafter Pflichtverletzungen von Beamtinnen und Beamten. Disziplinarverfahren werden bei dem Verdacht eines Dienstvergehens eingeleitet, durch welches das Ansehen des Berufsbeamtentums in nicht tragbarer Weise verletzt werden könnte.

Die durch Landesgesetze festgesetzten Instrumente der Maßregelung erfüllen dabei eine Mahnungs- und Vorbeugungsfunktion und können unter anderem die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge haben. Da dienstrechtliche Verfehlungen in die Personalakte eingetragen werden und zukünftige Aufstiegschancen negativ beeinflussen können, empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sich sachgerecht gegen mögliche Disziplinarmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

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