Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht Das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrecht ist sehr umfassend und beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Schuldverhältnisse und den Ansprüchen aus Verträgen. Herausgehoben sei hier insbesondere die Betreuung im Kaufrecht Schenkungsrecht Darlehensrecht Dienst- und Werkvertragsrecht Maklervertragsrecht Hinzu kommen sachenrechtliche Fragestellungen, die sich aus den Schuldverhältnissen ergeben wie die Betreuung im Eigentums-, Grundschuld- und Hypothekenrecht.