Corona-Soforthilfen

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen
Besonderes Beratungsangebot

Viele Soloselbstständige und Unternehmen stehen vor der Situation, die im letzten Jahr erhaltene Soforthilfe von 9.000€ oder 15000€ entweder zurückzuzahlen oder einen Liquiditätsengpass zumeist von März bis Mai 2020 detailliert auf dem Rückmeldeformular nachweisen zu müssen.
Die im Rückmeldeformular angedrohte Strafverfolgung wegen Subventionsbetruges führt nun häufig dazu, dass die erhaltenen Soforthilfen ohne Prüfung komplett zurückgezahlt werden. In vielen Fällen ist dies nach unserer anwaltlichen Erfahrung aber gar nicht erforderlich.
Wir haben daher eine Checkliste entwickelt, anhand derer wir ggf. mit einigen Zusatzfragen die Erfolgsaussichten beurteilen können, ob zumindest ein Teil der Fördersumme beim Unternehmen verbleiben darf.


Wir hoffen, dass mit diesem Beratungsangebot Unternehmen oder Soloselbständige nicht mehr ohne Prüfung Rückzahlungen vornehmen und damit ihre Liquidität in diesen schwierigen Zeiten unnötig verschlechtern.

Checkliste Corona-Soforthilfe

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf und Bescheid zur Soforthilfe
  • Möglichst BWA für die Monate Januar-Mai 2020
 

Fragebogen:

Welche Fördersumme wurde bewilligt?

  • 9.000€
  • 15.000€
  • höhere Summe (bitte angeben)
 

Wieviele Beschäftigte hatte das Unternehmen am 31.12.2019?

  • Volle Arbeitszeit _____
  • Teilzeit ( genaue Angabe der Stundenanzahl) _____
  • Auszubildende ______

Liegen schriftliche Arbeitsverträge für alle Beschäftigten zum 31.12.2019 vor?

Gibt es ein Lohnjournal für Dezember 2019?

Welches ist die Rechtsform des Unternehmens?

Wurde ein Antrag auf Sozialhilfe 2020 gestellt und bewilligt?

Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?

Wurde Kurzarbeitergeld fürMärz-Mai 2020 beantragt und bewilligt?

Wenn ja, für alle Beschäftigten ?

In welcher Höhe wurde Kurzarbeitergeld für welche Monate gezahlt?

Konnten mit ggf. weiter beschäftigten Mitarbeitern Umsatzerlöse in den Monaten März – Mai 2020 und in welcher Höhe erwirtschaftet werden?

Welche Fixkosten hatte das Unternehmen in den Monaten März-Mai 2020? (bitte monatsgenau angeben)

Zum Beispiel:

  • Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt wurden.
  • Mietkosten für die Gewerberäume ( sofern gestundet, bitte angeben)
  • Nebenkosten für die Gewerberäume
  • Verbrauchsabhängige Raumkosten (Strom,Heizung,Wasser)
  • Kosten für Leasingverträge (auch Kfz-Leasing)
  • Abschreibung von Wirtschaftsgütern
  • Materialkosten
  • Telefon-/Handykosten
  • Wartung,Reparatur,Instandhaltung
  • Beiträge für Versicherungen, Kammern,
  • Berufsgenossenschaften
  • Betriebliche Zinsen für Darlehen, Kontokorrent
  • Kosten Steuerberater, Rechtsberatung.

Sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben sind, können Unternehmer, sofern diese keine juristischen Personen sind ( zB. GmbH), insgesamt 2.000€ als fiktiven Unternehmerlohn von der Fördersumme einbehalten.

Experte in dem Gebiet: