Änderung der Mängelhaftung beim Bauvertragsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung angenommen.Mit dem Gesetz werden erstmals spezifische Regelungen zum Bauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen.