Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter berechtigt und unter gewissen Voraussetzungen sogar verpflichtet, Rechtshandlungen des Insolvenzschuldners die für die Gläubiger bzw. die Insolvenzmasse nachteilig sind, anzufechten. Der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren darf Rechtshandlungen hingegen grundsätzlich nur dann anfechten, sofern ihm diese Befugnis durch die Gläubiger erteilt wurde. Unter dem Begriff Insolvenzanfechtung versteht man die Anfechtung von Rechtshandlungen, die ein Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat und die die Gläubiger des Insolvenzschuldners benachteiligen (vgl. § 129 InsO). Ziel dieser Anfechtung ist es,