Das Ende für den gelben Schein

Seit 1.1.2023 gibt es die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).Soweit der jeweilige Arbeitsvertrag nicht kürzere Fristen vorsieht, sind Arbeitnehmer verpflichtet, grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen,