Bisher bewegten sich die Nutzer von Streaming-Plattformen wie kinox.to oder movie4k.to in einer rechtlichen Grauzone und hatten in der Regel keinerlei Konsequenzen hieraus zu fürchten. Das dürfte sich jedoch mit dem Urteil des EuGH vom 26.04.2017, C-527/15 in Zukunft ändern: Das Urteil befasste sich eigentlich mit dem Betreiber des holländischen Mediaplayers „filmspeler“ welcher über sog. Add-Ons Nutzer auf Streamingseiten weiterleitet. Dort wiederum hatten sie die Möglichkeit, unentgeltlich auf Filme, Serien und Livesportveranstaltungen zuzugreifen. Viele dieser Inhalte wurden ohne die Zustimmung der Rechteinhaber bereitgestellt. Der EuGH entschied in dem vorstehenden Urteil, dass nicht nur der Vertrieb einer solchen Software und das Bereitstellen eines Links auf rechtswidrige Inhalte einen Urheberrechtsverstoß darstelle, sondern aus dem Urteil lässt sich auch erkennen, dass nach Ansicht des EuGH das Streaming an sich gegen das Urheberrecht verstößt. Dies wurde bisher nach der überwiegenden Ansicht anders gesehen.
EuGH klassifiziert Streaming als Urheberrechtsverletzung
EuGH klassifiziert Streaming als Urheberrechtsverletzung