File-Sharing – Haften Eltern jetzt für Ihre Kinder?

Am 30.03.2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses finanziell auch für Rechtsverletzungen ihrer volljährigen Kinder haften (BGH vom 30.03.2017, I ZR 19/16). Jene versuchten offenbar durch die Verhinderung einer genauen Identifizierung, ihr Kind und sich selber vor Schadensersatzforderungen zu schützen. Dies überzeugte schon das vorinstanzlich mit der Entscheidung betraute Oberlandesgericht München nicht, welches der Plattenfirma einen vierstelligen Schadensersatz zusprach.