Jetzt auch Kündigung per Email, SMS und WhatsApp möglich

Durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenrechtsschutzes wurde § 309 Nr. 13 BGB zum 01.10.2016 geändert. Die Änderung ermöglicht Verbrauchern, Verträge per Email, SMS oder theoretisch auch per WhatsApp zu kündigen. Es bedarf keiner eigenhändigen Unterschrift mehr durch den Verfasser. Anderslautende Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) sind unwirksam.