MODERNISIERUNG DES GMBH-RECHTS

Das MoMiG ist in Kraft treten und das bestehende GmbH-Recht grundlegend reformieren. Die Ziele des Vorhabens – Erleichterung und Beschleunigung von Gründungen sowie Steigerung der Attraktivität gegenüber ausländischen Rechtsformen. a) Erleichterungen der Gründung in Standardfällen Für Standartgründungen, bei denen maximal drei Gesellschafter und nur ein Geschäftsführer beteiligt sind,