Verpflichtende Hinweisgebersysteme für Unternehmen

Der Bundestag hat im Dezember das lang anstehende Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz dient dem besseren Schutz von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben (Whistleblower).

 

Welche Unternehmen sind betroffen und wer muss ein Hinweisgebersystem einführen?

Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmenden müssen unverzüglich handeln, da für sie das Gesetz mit Inkrafttreten im April 2023 gelten wird. Kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben für die Einführung eines Hinweisgebersystems bis 17.12.2023 Zeit.

 

Welche Arten von Hinweisgebersystemen sind möglich?

Vorgesehen sind für schriftliche, mündliche oder persönliche Hinweise zwei gleichwertig
nebeneinanderstehende Meldewege:

Interne Meldekanäle

Für einen internen Meldekanal besteht Gestaltungsspielraum, so zum Beispiel eine der folgenden Optionen:

  • Einrichtung einer elektronischen Meldemöglichkeit
  • Einsatz eines zur Entgegennahme der Meldungen beauftragten externen Rechtsanwalts als externer Ombudsmann, soweit mit entsprechender Kompetenz.

Was empfehlenswert ist, hängt von Struktur und Größe der Unternehmensorganisation ab und ob es intern eine fachlich geeignete Person gibt.

 

Externe Meldekanäle

Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter als mögliche Hinweisgeber mit Informationen über die Möglichkeiten externer Meldungen an bestimmte Behörden versorgen. Whistleblower können entscheiden, ob Verstöße unternehmensintern oder extern an eine Behörde gemeldet werden.

Empfehlung: Anreize dafür schaffen, dass das interne Meldesystem in Anspruch genommen wird!

 

Welche Meldungen genießen Whistleblower-Schutz?

Whistleblower genießen Schutz, wenn es um folgende Sachverhalte und Missstände geht:

  • Strafbewehrte/ bußgeldbewehrte Verstöße
  • Verstoß gegen Rechtsvorschriften Bund/ Land/ EUV

Insbesondere aus folgenden Bereichen:

  • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel-und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz-und Informationssystemen

 

Was passiert nach der Meldung?

  • Vertraulichkeit gewährleisten!
  • Der Eingang der Meldung muss innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden.
  • Eine unparteiische Person oder Abteilung muss benannt werden, die Nachforschungen und Ermittlungen startet.
  • Eine Rückmeldung an den Whistleblower soll innerhalb von maximal drei Monaten erfolgen.
  • Die Meldungen müssen dokumentiert werden.

 

Was ist die Schutzwirkung für Whistleblower?

  • Die Schutzwirkung besteht dann, wenn ein berechtigter Grund für die Annahme eines Verstoßes vorliegt.
  • Verbot von Repressalien, Diskriminierungen, Benachteiligungen, arbeitsrechtlichen Konsequenzen in jeder Form.
  • Beweislastumkehr: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass kein Zusammenhang mit der Meldung des Hinweises durch den Arbeitnehmer bestand.
  • Sonst: Geldbußen zwischen 20.000 und 100.000 Euro vor. Bußgelder können sowohl die Verantwortlichen als auch die jeweiligen Unternehmen betreffen.

 

 

Rüdiger Meusel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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