Legal Tech – Was tun mit dem Bußgeldbescheid?
„Was tun mit dem Bußgeldbescheid?“ Legal Tech ist für Schumacher und Partner schon lange kein neues Thema mehr.
EuGH klassifiziert Streaming als Urheberrechtsverletzung
Bisher bewegten sich die Nutzer von Streaming-Plattformen in einer rechtlichen Grauzone und hatten in der Regel keinerlei Konsequenzen hieraus zu fürchten. Das ändert sich jetzt
Arbeitsrechtliche Relevanz der Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB
Wie bereits im Beitrag „BUNDESREGIERUNG ERMÖGLICHT KÜNDIGUNG PER EMAIL, SMS UND WHATSAPP“ berichtet, ist das Schriftformerfordernis bei Änderungen in Verbraucherverträgen durch die verbraucherfreundliche Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB abgelöst worden. Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf solche Verbraucherverträge, die nach dem 30.09.2016 abgeschlossen wurden, können seither in Textform wirksam abgegeben werden.
File-Sharing – Haften Eltern jetzt für Ihre Kinder?
Das Urteil des BGH ergänzt eine Reihe von Entscheidungen über das Filesharing. Schon bei minderjährigen Kindern haften die Eltern grundsätzlich, wenn sie …
Änderung der Mängelhaftung beim Bauvertragsrechts
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter berechtigt und unter gewissen Voraussetzungen sogar verpflichtet, Rechtshandlungen des Insolvenzschuldners die für die Gläubiger
Müssen Mitglieder der GenoGen e.G um ihre Investments fürchten?
Die aktuelle Lage der GenoGen scheint mehr als beunruhigend zu sein.Die GenoGen ist schon seit längerer Zeit nicht mehr erreichbar. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Mitglieder des Vorstands der Genossenschaft
Jetzt auch Kündigung per Email, SMS und WhatsApp möglich
Die neue Gesetzeslage ermöglicht Verbrauchern, Verträge per Email, SMS oder theoretisch auch per WhatsApp zu kündigen. Es bedarf keiner eigenhändigen Unterschrift mehr durch den Verfasser
MODERNISIERUNG DES GMBH-RECHTS
Das MoMiG ist in Kraft treten und das bestehende GmbH-Recht grundlegend reformieren. Die Ziele des Vorhabens – Erleichterung und Beschleunigung von Gründungen sowie Steigerung der Attraktivität gegenüber ausländischen Rechtsformen.