Stau, Spurwechsel, schnell noch über die Kreuzung oder den Bahnübergang fahren– es gibt zahlreiche brenzliche Situationen für Autofahrer an einer roten Ampel.
BILD sprach mit Tom Louven. Der Rechtsanwalt arbeitet für geblitzt.de und erklärt, was bei den gefährlichsten Rotlichtverstößen an Konsequenzen drohen.
- Darf man bei Rot die Spur wechseln?
Tom Louven: „Besser nicht! Wenn man nach dem Passieren der Haltelinie für die Linksabbiegerspur auch nur ein kurzes Stück auf der durch Rotlicht gesperrten Spur fährt und erst dann auf die Geradeausspur wechselt, handelt es sich um einen Rotlichtverstoß. Zudem wird es sich meist um eine Rotphase von länger als einer Sekunde handeln.“
Das Bußgeld beträgt in so einem Fall mindestens 200 Euro. Obendrauf gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Sieht das Gericht sogar vorsätzliches Handeln, verdoppelt sich das Bußgeld!
Das gilt auch, wenn Sie sich vor dem Spurwechsel vergewissern, dass sich niemand von hinten nähert. Zwar gefährden Sie niemanden konkret. Die abstrakte Gefährdung bleibt aber bestehen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2022 – 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).
- Stau auf der Kreuzung – darf man bei Rot noch weiterfahren?
Sie fahren bei Grün über die Haltelinie, doch der Verkehr staut sich. Jetzt springt Ihre Ampel auf Rot.
Darf man jetzt noch weiterfahren, um den Kreuzungsbereich zu räumen?
Tom Louven warnt: „Es kommt darauf an. Sieht man noch die rote Ampel: auf keinen Fall weiterfahren! Steht man schon mittendrin, kann man die Fahrt unter Beachtung der anderen Verkehrsteilnehmer fortsetzen.“
Allerdings: Wenn Sie in eine Kreuzung fahren, wo es sich bereits staut, sind 20 Euro Bußgeld fällig. Wenn dann noch ein Unfall passiert, trifft Sie unter Umständen ein Mitverschulden.
- Was droht, wenn man bei Gelb Gas gibt?
Noch weit vor der Haltelinie springt die Ampel auf Gelb. Sie geben Gas, denn möglicherweise schafft man die Ampel noch. Wer erwischt wird, zahlt „nur“ ein Verwarngeld von 10 Euro. Und schafft man die gelbe Ampel nicht mehr, bleibt bei der Rotlichtzeit aber unter einer Sekunde, handelt es sich nur um einen sogenannten einfachen Rotlichtverstoß.
Der kostet zwar 90 Euro und einen Punkt, bleibt aber ohne Fahrverbot. Doch ist das wirklich immer so?
Nein! Sie nehmen möglicherweise den Rotlichtverstoß billigend in Kauf, gefährden andere Verkehrsteilnehmer und handeln somit vorsätzlich. Es droht dann neben einem Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkten gegebenenfalls auch ein Fahrverbot von einem Monat.
- Was passiert, wenn ich bei Rot einen Bahnübergang überquere?
Das sollten Sie bloß nicht machen! Auch wenn kein Zug in Sicht ist, weiterfahren ist lebensgefährlich.
Tom Louven: „Nähert sich ein Zug, hat man immer den Vorrang zu beachten. Auch wenn kein Signal vorhanden ist, ist es verboten, den Bahnübergang zu überqueren. Verstöße dagegen werden mit 80 Euro und einem Punkt geahndet.“
Noch teurer wird es …
- bei rotem oder gelb/rotem Lichtzeichen zu fahren
- wenn ein Bediensteter zum Halten auffordert
- wenn der Warnton des herannahenden Zuges zu hören ist
- wenn sich die Schranken senken und man noch Gas gibt
Dafür müssen Sie 240 Euro Bußgeld berappen. Zusätzlich gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Übrigens: Bestraft werden am Bahnübergang auch Radfahrer und Fußgänger. Ein Spaziergang an den halb oder ganz geschlossenen Schranken vorbei – das macht satte 350 Euro! So viel müssen auch Radfahrer berappen. Zusätzlich drohen zwei Punkte in Flensburg.
- Kriegen Anfänger härtere Strafen bei Rotlichtverstoß?
Tom Louven: „Neben den gewöhnlichen Sanktionen des Bußgeldkataloges erwarten Fahranfänger in der Probezeit zusätzliche Maßnahmen. Im Falle eines Rotlichtverstoßes kommen nachträglich eine Probezeitverlängerung und ein kostenintensives Aufbauseminar hinzu.“